Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Gerüsten und Zubehör
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Schillerstr. 7, 15738 Zeuthen
Telefon: 0176 / 254 34 245 · E-Mail: info@famwulf-zeuthen.de
USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE459986929
– nachfolgend „Vermieter“ – und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Gerüsten und Zubehör.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände in Anzeigen, auf Internetseiten oder in Prospekten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Mit einer Anfrage – etwa über das Mietformular auf dieser Website, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch – gibt der Kunde noch kein bindendes Angebot ab. Der Vermieter übersendet dem Kunden daraufhin ein konkretes Angebot mit Angabe des Mietgegenstands, des Mietzeitraums, des Mietpreises, einer etwaigen Kaution sowie der Neben- und Lieferkosten.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt und der Vermieter die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Bei Abschluss vor Ort gilt der Vertrag mit Unterzeichnung des Mietvertrags bzw. mit Übergabe der Mietsache gegen Zahlung als geschlossen.
(4) Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise, Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Kosten für Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
(2) Der Mietpreis ist – soweit nicht anders vereinbart – spätestens bei Übergabe der Mietsache fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Vermieters per Überweisung im Voraus oder in bar bei Übergabe.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 4 Kaution
(1) Der Vermieter kann für die Überlassung der Mietsache eine Kaution in der im Angebot genannten Höhe verlangen. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe zu hinterlegen.
(2) Die Kaution wird nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache unverzüglich, in der Regel innerhalb von sieben Werktagen, zurückgezahlt. Der Vermieter ist berechtigt, mit fälligen Forderungen aus dem Mietverhältnis – insbesondere für Beschädigungen, fehlende Teile, Reinigung oder verspätete Rückgabe – gegen den Kautionsanspruch aufzurechnen.
§ 5 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe
(1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter bzw. mit der Bereitstellung am vereinbarten Ort und endet mit der vollständigen Rückgabe bzw. Abholung.
(2) Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und festgestellte Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt keine Beanstandung, gilt die Mietsache als vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
(3) Die Mietsache ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde; die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstandene Abnutzung ist nicht zu ersetzen.
(4) Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen weiteren Miettag den vereinbarten Tagesmietpreis zu berechnen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens, bleiben unberührt. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Ist die Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters.
§ 6 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter hat die Mietsache pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln sowie alle für ihre Nutzung geltenden gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und die vom Hersteller vorgegebenen Aufbau-, Betriebs- und Bedienungsanleitungen zu beachten. Bei Gerüsten gelten insbesondere die Vorgaben der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitung sowie die zulässigen Belastungsgrenzen.
(2) Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Auf- und Abbau verantwortlich, soweit dieser nicht ausdrücklich als Leistung des Vermieters vereinbart ist. Er hat sicherzustellen, dass die Mietsache nur von eingewiesenen und geeigneten Personen genutzt wird.
(3) Der Mieter hat für einen geeigneten, tragfähigen und ebenen Aufstellort zu sorgen sowie erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. für die Nutzung öffentlicher Flächen, Sondernutzungs- oder Aufstellgenehmigungen) auf eigene Kosten einzuholen.
(4) Die Weitervermietung oder Überlassung der Mietsache an Dritte sowie eine Veränderung der Mietsache sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform nicht gestattet.
(5) Schäden, Verluste, Diebstähle oder Störungen an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
§ 7 Mängel der Mietsache
(1) Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Der Vermieter beseitigt Mängel, die er zu vertreten hat, innerhalb angemessener Frist oder stellt eine gleichwertige Ersatzsache zur Verfügung. Die gesetzlichen Rechte des Mieters bleiben im Übrigen unberührt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung nach § 10 dieser Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Haftung des Mieters, Gefahrtragung
(1) Der Mieter haftet für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Diebstahl der Mietsache während der Mietzeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung tritt nicht ein, soweit der Mieter den Umstand nicht zu vertreten hat.
(2) Bei Beschädigung trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung, bei Verlust oder Totalschaden den Zeitwert der Mietsache. Übermäßige Verschmutzung wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(3) Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Betrieb oder der Nutzung der Mietsache durch den Mieter oder ihm zuzurechnende Personen entstehen, soweit der Mieter diese zu vertreten hat.
(4) Dem Mieter wird empfohlen, für die Dauer der Mietzeit einen ausreichenden Versicherungsschutz (z. B. Haftpflicht- oder Mietsachschadenversicherung) sicherzustellen.
§ 9 Rücktritt und Stornierung
(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 11 dieser Bedingungen bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt und geht diesen vor.
(2) Tritt der Kunde außerhalb eines bestehenden Widerrufsrechts vom Vertrag zurück oder nimmt er die Mietsache nicht ab, ist der Vermieter berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung zu verlangen:
- bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn: keine Entschädigung,
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises,
- 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises,
- ab dem Vortag des Mietbeginns oder bei Nichtabnahme: 80 % des vereinbarten Mietpreises.
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
(4) Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mietsache aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Beschädigung durch einen Vormieter, höhere Gewalt, behördliche Anordnung) nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich vollständig zurückerstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, soweit der Vermieter den Umstand nicht zu vertreten hat.
§ 10 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso unbeschränkt haftet der Vermieter im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, die Bestandteil des Vertrags ist.
§ 12 Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu diesen Zwecken sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters.
(3) Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
FamWulf-Zeuthen · Inhaber Sören Wulf · Schillerstr. 7, 15738 Zeuthen · USt-IdNr. DE459986929 · Stand: August 2026